Gesetze / Umwandlungssteuergesetz

UmwStG

§ 2 Steuerliche Rückwirkung

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund96 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwStG%201995/2#abs-1 (1) 1Das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie der Übernehmerin sind so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtages der Bilanz, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt (steuerlicher Übertragungsstichtag), ganz oder teilweise auf die Übernehmerin übergegangen wäre. 2Das Gleiche gilt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen bei der Gewerbesteuer.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwStG%201995/2#abs-2 (2) Ist die Übernehmerin eine Personengesellschaft, so gilt Absatz 1 Satz 1 für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter.

§ 1 § 3